Langersehnte Neuigkeiten für viele Kultur- und Kreativschaffende in Sachsen! Die sächsische Landesregierung hatte die Öffnung weiterer Kulturbereiche beschlossen. Dazu gehören Kinos, Theater, Musiktheater, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte (ausgenommen Clubs), Kleinkunstbühnen, Einrichtungen der Soziokultur und Tanz- und Musikschulen. Die Neuerungen sind in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12.05.2020 zusammengefasst. Die schlechte Nachricht – alle Veranstalter müssen ein umfassendes Hygienekonzept für die jeweiligen Räume nicht nur erstellen, sondern auch von den örtlichen Gesundheitsämtern bestätigen lassen. Dazu gehören neben einleuchtenden Maßnahmen wie Reduzierung der Publikumszahlen und Besucherreglementierungen vor Ort auch diffuse Anweisungen wie: „In Literaturhäusern, bei Angeboten von Kleinkunst, Soziokultur…. sowie in Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen ist der Mindestabstand einzuhalten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ Da ist Kreativität gefragt und vor der Kunst, der Kampf mit der Bürokratie auszustehen. Oberstes Gebot ist natürlich die Sicherheit der Besucher*innen und beteiligten Künstler*innen.